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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Rechtsausführungen zum Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung insbesondere auch, wenn die Einvernahme eines Zeugen in der Erwägung unterbleibt, er werde ohnehin nicht anders aussagen, als das von ihm schon vorher in einer schriftlichen Bestätigung Gesagte (Hinweis E 4.3.1970, 1312/69 und E 20.1.1971, 1742/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140117.X01Im RIS seit
18.01.1983