RS Vwgh 1983/1/18 82/14/0117

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Veröffentlicht am 18.01.1983
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §183 Abs1;

Rechtssatz

Rechtsausführungen zum Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung insbesondere auch, wenn die Einvernahme eines Zeugen in der Erwägung unterbleibt, er werde ohnehin nicht anders aussagen, als das von ihm schon vorher in einer schriftlichen Bestätigung Gesagte (Hinweis E 4.3.1970, 1312/69 und E 20.1.1971, 1742/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140117.X01

Im RIS seit

18.01.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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