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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §4 Abs5;Rechtssatz
Es liegt kein Verstoß gegen § 44 a lit a VStG 1950 vor, wenn die Berufungsbehörde einen dieser Bestimmung entsprechenden erstinstanzlichen Spruch übernimmt (Hinweis auf E vom 19.2.1982, Zl. 81/02/0352 und darin zit. Vorjudikatur)Es liegt kein Verstoß gegen Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 vor, wenn die Berufungsbehörde einen dieser Bestimmung entsprechenden erstinstanzlichen Spruch übernimmt (Hinweis auf E vom 19.2.1982, Zl. 81/02/0352 und darin zit. Vorjudikatur)
Schlagworte
Spruch der Berufungsbehörde vollinhaltliche Übernahme des Spruches der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981020130.X01Im RIS seit
19.02.2004