RS Vwgh 1983/1/24 82/10/0162

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Veröffentlicht am 24.01.1983
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0160 E 24. Jänner 1983 VwSlg 10952 A/1983 RS 5

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf die Ernährungsempfehlung einer Kommission (hier: der Österreichischen Gesellschaft für Kinderheilkunde) ersetzt nicht das für eine Feststellung der Gesundheitsschädlichkeit einer Ware erforderliche Sachverständigengutachten, welches seinerseits eine schlüssige, nachvollziehbare Begründung enthalten muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982100162.X05

Im RIS seit

25.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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