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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/10/0160 E 24. Jänner 1983 VwSlg 10952 A/1983 RS 5Stammrechtssatz
Der Hinweis auf die Ernährungsempfehlung einer Kommission (hier: der Österreichischen Gesellschaft für Kinderheilkunde) ersetzt nicht das für eine Feststellung der Gesundheitsschädlichkeit einer Ware erforderliche Sachverständigengutachten, welches seinerseits eine schlüssige, nachvollziehbare Begründung enthalten muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982100162.X05Im RIS seit
25.10.2004