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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §17 Abs1 litb;Rechtssatz
Die Herstellung einer Mischung von Mahlprodukten glutenfreier Getreidesorten in Verbindung mit der Anreicherung mit Kalzium, Phosphor, Eisen, Vitamin B, sowie in Verbindung mit der Verleihung der Eigenschaft sofortiger Löslichkeit macht ein Säuglingsnahrungsmittel von Lebensmitteln vergleichbarer Art (hier: von den Mahlprodukten aus Reis, Mais und Hirse) im Sinne des § 17 Abs 1 LMG 1975 unterscheidbar.Die Herstellung einer Mischung von Mahlprodukten glutenfreier Getreidesorten in Verbindung mit der Anreicherung mit Kalzium, Phosphor, Eisen, Vitamin B, sowie in Verbindung mit der Verleihung der Eigenschaft sofortiger Löslichkeit macht ein Säuglingsnahrungsmittel von Lebensmitteln vergleichbarer Art (hier: von den Mahlprodukten aus Reis, Mais und Hirse) im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, LMG 1975 unterscheidbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982100162.X01Im RIS seit
25.10.2004