RS Vwgh 1983/1/25 82/14/0081

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Veröffentlicht am 25.01.1983
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EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist einem Steuerpflichtigen nicht verwehrt, auf Grund entsprechender Beratung seine beruflichen Verhältnisse günstiger zu gestalten als bisher. Einer solchen Gestaltung ist, wenn Bestimmungen wie § 22 BAO nicht entgegenstehen, auch steuerlich Rechnung zu tragen.Es ist einem Steuerpflichtigen nicht verwehrt, auf Grund entsprechender Beratung seine beruflichen Verhältnisse günstiger zu gestalten als bisher. Einer solchen Gestaltung ist, wenn Bestimmungen wie Paragraph 22, BAO nicht entgegenstehen, auch steuerlich Rechnung zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140081.X03

Im RIS seit

25.01.1983

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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