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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/07/0102 E 4. Mai 1992 RS 1Stammrechtssatz
Abweichungen der Ausführung einer wirtschaftlichen Anlage (hier Wirtschaftsweg) vom Projekt bieten, soweit hiedurch für die betroffene Partei keine Mehrkosten entstehen, keinen rechtlich begründeten Anlaß dafür, die Bezahlung von für das betreffende Vorhaben bereits anteilsmäßig rechtskräftig festgelegten Interessentenbeiträgen zu verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070056.X02Im RIS seit
20.07.2007