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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Rechtssatz
Entschädigungsansprüche, etwa infolge eines zeitweiligen erheblichen Nutzungsentganges durch die gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens betreffend die Einhebung von Vorschüssen für die Interessentenleistung für die gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. In diesem Verfahren hat ein solches Vorbringen keinen Platz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070056.X03Im RIS seit
20.07.2007