RS Vwgh 2007/6/21 2006/07/0056

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §10 Abs1 impl;
FlVfLG OÖ 1979 §17;
FlVfLG OÖ 1979 §7 Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §7 Abs3;

Rechtssatz

Entschädigungsansprüche, etwa infolge eines zeitweiligen erheblichen Nutzungsentganges durch die gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens betreffend die Einhebung von Vorschüssen für die Interessentenleistung für die gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. In diesem Verfahren hat ein solches Vorbringen keinen Platz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070056.X03

Im RIS seit

20.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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