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23/01 KonkursordnungNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht ausgeschlossen, die Konkursmasse zur Leistung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG zu verpflichten; bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners sind die Einkünfte der Masse, die ihr zB aus der Fortführung eines Gewerbebetriebes während des Konkurses zufließen, zu berücksichtigen.Es ist nicht ausgeschlossen, die Konkursmasse zur Leistung eines Beitragszuschlages nach Paragraph 113, Absatz eins, ASVG zu verpflichten; bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners sind die Einkünfte der Masse, die ihr zB aus der Fortführung eines Gewerbebetriebes während des Konkurses zufließen, zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982080088.X02Im RIS seit
13.09.2004