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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;Rechtssatz
Das Bestehen eines Gebietsschutzes (iSd § 11 Abs 2 AngG) ist für die Dienstnehmereigenschaft iSd § 4 Abs 2 ASVG irrelevant. Ein nichtbestehendes Konkurrenzverbot kann zwar auf die Selbständigkeit der Tätigkeit eines Vertreters hinweisen, schließt aber nicht notwendig die Unselbstständigkeit aus.Das Bestehen eines Gebietsschutzes (iSd Paragraph 11, Absatz 2, AngG) ist für die Dienstnehmereigenschaft iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG irrelevant. Ein nichtbestehendes Konkurrenzverbot kann zwar auf die Selbständigkeit der Tätigkeit eines Vertreters hinweisen, schließt aber nicht notwendig die Unselbstständigkeit aus.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Vertreter Konsulenten Inkassanten Kontrollore uäEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981080032.X02Im RIS seit
02.04.2004