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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;Rechtssatz
Es besteht kein offenkundiger, keines Beweises bedürftiger Erfahrungssatz, dass ein vierzehnjähriger nach Verhaftung seines Vaters (im Jahre 1938 durch NS-Behörden) diesen nicht vorübergehend in der Art vertreten kann, dass er Geschäftsschulden kassiert und die Buchhaltung führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1979001398.X01Im RIS seit
07.11.2003