RS Vwgh 1983/1/28 82/02/0134

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Veröffentlicht am 28.01.1983
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0084/72 E 6. September 1973 VwSlg 8449 A/1973 RS 2

Stammrechtssatz

Damit ein Verhalten als strafbarer Versuch eines Deliktes angesehen werden kann, muß es zur Durchführung der Straftat hinleiten, also eine Ausführungshandlung sein, die den Anfang des Deliktes bildet (Hinweis Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, II S 101).Damit ein Verhalten als strafbarer Versuch eines Deliktes angesehen werden kann, muß es zur Durchführung der Straftat hinleiten, also eine Ausführungshandlung sein, die den Anfang des Deliktes bildet (Hinweis Hellbling, Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, römisch zwei S 101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982020134.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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