Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0350/66 E 14. September 1966 VwSlg 6985 A/1966 RS 3Stammrechtssatz
Wird eine niedrigere Summe an Kosten verzeichnet, dann bedeutet dies eine Nichtausschöpfung des hiefür vorgesehenen Pauschbetrages. Es ist daher nur die angesprochene Summe zuzusprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982100001.X01Im RIS seit
24.01.2008