RS Vwgh 1983/1/31 82/09/0143

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Veröffentlicht am 31.01.1983
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1872/55 E 6. Februar 1959 RS 1

Stammrechtssatz

Im Verschweigen der für die Beurteilung des Anspruches maßgeblichen Umstände ist auch dann ein Verschulden im Sinne des § 54 KOVG gelegen, wenn es sich nicht um die nachträgliche Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes handelt, sondern um das Auftauchen der begründeten Zweifel an den ursprünglichen Anspruchsvoraussetzungen (hier: Staatsbürgerschaft), und wenn die Partei, was diese Anspruchsvoraussetzungen anlangt, von der Behörde zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert, den wahren Sachverhalt dessen ungeachtet nicht bekannt gibt.Im Verschweigen der für die Beurteilung des Anspruches maßgeblichen Umstände ist auch dann ein Verschulden im Sinne des Paragraph 54, KOVG gelegen, wenn es sich nicht um die nachträgliche Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes handelt, sondern um das Auftauchen der begründeten Zweifel an den ursprünglichen Anspruchsvoraussetzungen (hier: Staatsbürgerschaft), und wenn die Partei, was diese Anspruchsvoraussetzungen anlangt, von der Behörde zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert, den wahren Sachverhalt dessen ungeachtet nicht bekannt gibt.

Schlagworte

Verschulden und guter Glaube

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982090143.X03

Im RIS seit

01.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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