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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1872/55 E 6. Februar 1959 RS 1Stammrechtssatz
Im Verschweigen der für die Beurteilung des Anspruches maßgeblichen Umstände ist auch dann ein Verschulden im Sinne des § 54 KOVG gelegen, wenn es sich nicht um die nachträgliche Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes handelt, sondern um das Auftauchen der begründeten Zweifel an den ursprünglichen Anspruchsvoraussetzungen (hier: Staatsbürgerschaft), und wenn die Partei, was diese Anspruchsvoraussetzungen anlangt, von der Behörde zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert, den wahren Sachverhalt dessen ungeachtet nicht bekannt gibt.Im Verschweigen der für die Beurteilung des Anspruches maßgeblichen Umstände ist auch dann ein Verschulden im Sinne des Paragraph 54, KOVG gelegen, wenn es sich nicht um die nachträgliche Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes handelt, sondern um das Auftauchen der begründeten Zweifel an den ursprünglichen Anspruchsvoraussetzungen (hier: Staatsbürgerschaft), und wenn die Partei, was diese Anspruchsvoraussetzungen anlangt, von der Behörde zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert, den wahren Sachverhalt dessen ungeachtet nicht bekannt gibt.
Schlagworte
Verschulden und guter GlaubeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982090143.X03Im RIS seit
01.10.2004