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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0272/52 E 14. Jänner 1953 VwSlg 2810 A/1953 RS 2Stammrechtssatz
Soll der Ersatz für eine zu Unrecht gewährte Geldleistung der Kriegsopferversorgung durch Aufrechnung eingebracht werden, so muss dann, wenn die ungebührliche Leistung durch einen rechtskräftigen Bescheid gedeckt war, zunächst dieser Bescheid berichtigt worden und die Berichtigung in Rechtskraft erwachsen sein.
Schlagworte
UngebührEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982090143.X02Im RIS seit
01.10.2004