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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit einer Exekutionsführung gemäß § 4 VVG 1950 in dem Fall, dass einem Abtragungsauftrag nicht zur Gänze entsprochen wurde (es waren nicht alle Mauern zur Gänze beseitigt).Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit einer Exekutionsführung gemäß Paragraph 4, VVG 1950 in dem Fall, dass einem Abtragungsauftrag nicht zur Gänze entsprochen wurde (es waren nicht alle Mauern zur Gänze beseitigt).
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983050002.X01Im RIS seit
02.07.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009