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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 85/07/0183 E 8. Oktober 1985;Rechtssatz
Einem Wasserversorgungsunternehmen kommt gem § 34 Abs 1 WRG 1959 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Parteistellung im Verfahren zur Erlassung eines Schutzgebietsbescheides zu, dies unbeschadet des Umstandes, dass Anordnungen nach § 34 Abs 1 WRG 1959 im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden.Einem Wasserversorgungsunternehmen kommt gem Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Parteistellung im Verfahren zur Erlassung eines Schutzgebietsbescheides zu, dies unbeschadet des Umstandes, dass Anordnungen nach Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982070203.X01Im RIS seit
01.09.2004Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015