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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188 Abs1 litb;Rechtssatz
Wenn besondere Umstände dafür sprechen, daß die Darlehenshingabe des Gesellschafters an die Personengesellschaft für die letztere objektiv den Erfolg hat, Eigenkapital zu ersetzen, muß die in die handelsrechtliche Form eines Darlehens gekleidete Forderung eines Gesellschafters an die Gesellschaft steuerlich als verdecktes Eigenkapital angesehen werden (Hinweis auf E 20.4.1982, 81/14/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130201.X03Im RIS seit
16.02.1983