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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212;Rechtssatz
Seit der BAO-Novelle 1980 ist bei eingetretenem Terminverlust (§ 230 Abs 5 BAO) die Beendigung des gewährten Zahlungsaufschubes zusätzlich von der Ausstellung eines Rückstandausweises abhängig Gleiches gilt für die Vorschreibung eines Säumniszuschlages.Seit der BAO-Novelle 1980 ist bei eingetretenem Terminverlust (Paragraph 230, Absatz 5, BAO) die Beendigung des gewährten Zahlungsaufschubes zusätzlich von der Ausstellung eines Rückstandausweises abhängig Gleiches gilt für die Vorschreibung eines Säumniszuschlages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980003854.X01Im RIS seit
16.02.1983