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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1755/77 E 30. November 1979 RS 4Stammrechtssatz
Die VwBeh hat die Frage einer verhinderten Rückkehr auch dann zu prüfen, wenn sie der Meinung ist, daß die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes als Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht nachweisbar sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981080038.X01Im RIS seit
02.04.2004