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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Entrichtung des Interessentenbeitrags besteht unabhängig von der subjektiven Einschätzung des Zusammenlegungserfolges bzw. des Erfolges und der Sinnhaftigkeit der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. Die Beitragspflicht für den Bau von Wirtschaftswegen in einem Zusammenlegungsverfahren ist auch dann gegeben, wenn die betroffene Partei mit der Neuordnung im Zusammenlegungsverfahren unzufrieden ist und ankündigt, die gemeinsamen Maßnahmen uns Anlagen nicht zu benützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070056.X04Im RIS seit
20.07.2007