RS Vwgh 2007/6/21 2006/07/0056

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Veröffentlicht am 21.06.2007
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §8 Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §17;
FlVfLG OÖ 1979 §7 Abs2;
FlVfLG OÖ 1979 §7 Abs3;

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Entrichtung des Interessentenbeitrags besteht unabhängig von der subjektiven Einschätzung des Zusammenlegungserfolges bzw. des Erfolges und der Sinnhaftigkeit der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen. Die Beitragspflicht für den Bau von Wirtschaftswegen in einem Zusammenlegungsverfahren ist auch dann gegeben, wenn die betroffene Partei mit der Neuordnung im Zusammenlegungsverfahren unzufrieden ist und ankündigt, die gemeinsamen Maßnahmen uns Anlagen nicht zu benützen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070056.X04

Im RIS seit

20.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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