RS Vwgh 1983/2/24 81/08/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1952/51 E 11. Dezember 1952 VwSlg 2783 A/1952 RS 2

Stammrechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981080010.X03

Im RIS seit

24.02.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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