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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Im Fall einer dem Sinn des Gesetzes widersprechenden Ermessensübung hat der Konzessionswerber nämlich ungeachtet der Verneinung des Bedarfes - bei Zutreffen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen - einen Anspruch auf Erteilung der Konzession (Hinweis E 18.6.1982, 82/04/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982040121.X03Im RIS seit
26.05.2004