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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §209 Abs1 impl;Rechtssatz
Die mit der Erlassung eines Abgabenbescheides bewirkte Unterbrechung des Laufes der Bemessungsverjährung wird nicht dadurch aufgehoben, daß dieser Bescheid nachträglich von der die Aufsicht ausübenden Oberbehörde aus dem Rechtsbestande beseitigt wird (Hinweis E 21.1.1971, 1040/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981170084.X01Im RIS seit
25.02.1983Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013