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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §53;Rechtssatz
Aus der objektiven Verletzung der Anzeigepflicht iSd § 53 KOVG 1957 kann die Verpflichtung zum Rückersatz der zu Unrecht empfangenen Rentenbezüge noch nicht abgeleitet werden. Ebenso wenig kann die Unkenntnis des § 13 Abs 2 KOVG 1957 als Verschulden angelastet werden.Aus der objektiven Verletzung der Anzeigepflicht iSd Paragraph 53, KOVG 1957 kann die Verpflichtung zum Rückersatz der zu Unrecht empfangenen Rentenbezüge noch nicht abgeleitet werden. Ebenso wenig kann die Unkenntnis des Paragraph 13, Absatz 2, KOVG 1957 als Verschulden angelastet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981090062.X03Im RIS seit
15.04.2004