RS Vwgh 1983/3/4 81/17/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1983
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/01 Rechtsanwälte

Rechtssatz

Das RechtsanwaltstarifG enthält keine Regelung für die Vergütung der Leistungen der Rechtsanwälte als Verteidiger eines Angeklagten. Für die Ermittlung der angemessenen Entlohnung des Rechtsanwaltes als Verteidiger in Strafsachen stellen die Autonomen Honorar-Richtlinien des österr. RA-Kammertages eine maßgebliche Erkenntnisquelle dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981170110.X04

Im RIS seit

04.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten