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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Stellt ein Gesellschafterdarlehen im Zeitpunkt der Zuführung der Mittel an die GmbH bei dieser kein (verdecktes) Stammkapital dar, so tritt auch bei späterer ungünstiger Wirtschaftsentwicklung der Gesellschaft keine AUTOMATISCHE Änderung des Charakters dieser Mittel (Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital) ein. In einem solchen Fall bedarf es vielmehr des Nachweises durch die Abgabenbehörde, daß der zwischen der Gesellschaft und ihrem Gesellschafter seinerzeit geschlossene Darlehensvertrag eine (wenn auch stillschweigende) Änderung erfahren hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981170102.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
29.06.2016