RS Vwgh 1983/3/4 81/17/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1983
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22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Verfügungen, Erklärungen oder Zeugnisse in Fragen der Staatsbürgerschaft oder in Fragen der Rechtsnachfolge von Todes wegen liegen außerhalb der Amtsbefugnisse einer Finanzlandesdirektion oder der Bundesentschädigungskommission.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981170057.X01

Im RIS seit

09.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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