RS Vwgh 1983/3/8 1832/79

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Veröffentlicht am 08.03.1983
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §29 Abs1;
BAO §104 Abs3 impl;
ZustG §25 Abs1 impl;

Rechtssatz

Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung kommt nicht in Betracht, wenn die Behörde ihr den Umständen nach zumutbare amtswegige Ermittlungen zur Erforschung der Wohnung unterläßt (Hinweis E 24.5.1960, 1442/56 VwSlg 2241 F/1960).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1979001832.X03

Im RIS seit

08.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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