RS Vwgh 1983/3/10 82/15/0162

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Veröffentlicht am 10.03.1983
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/14/0145 E 29. Juni 1982 VwSlg 5696 F/1982; RS 5

Stammrechtssatz

Wird der Geschäftsführer tatsächlich in seiner Handlungsfähigkeit so beschränkt, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so hat er alles ihm rechtlich zu Gebote stehende zu unternehmen, um diesen Zustand abzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982150162.X02

Im RIS seit

10.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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