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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/14/0145 E 29. Juni 1982 VwSlg 5696 F/1982; RS 5Stammrechtssatz
Wird der Geschäftsführer tatsächlich in seiner Handlungsfähigkeit so beschränkt, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so hat er alles ihm rechtlich zu Gebote stehende zu unternehmen, um diesen Zustand abzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150162.X02Im RIS seit
10.03.1983