RS Vwgh 1983/3/11 81/04/0070

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Veröffentlicht am 11.03.1983
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22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen.Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem Paragraph 292, Absatz 2, ZPO offen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981040070.X01

Im RIS seit

24.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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