RS Vwgh 1983/3/14 82/10/0191

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Veröffentlicht am 14.03.1983
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §56 Abs1;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
  1. LMG 1975 § 74 gültig von 21.01.2006 bis 31.12.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 130/2015
  2. LMG 1975 § 74 gültig von 15.08.2003 bis 20.01.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2003
  3. LMG 1975 § 74 gültig von 01.01.2002 bis 14.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001
  4. LMG 1975 § 74 gültig von 01.10.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2000
  5. LMG 1975 § 74 gültig von 01.05.1998 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1998
  6. LMG 1975 § 74 gültig von 01.07.1975 bis 30.04.1998

Rechtssatz

Da die bel. Behörde als Folge der nicht ordnungsgemäßen Vorbeugung durch den Bfr die bakterielle Verunreinigung der durch ihn hergestellten "Spieße" dargestellt hat, hätte sie sich auch damit auseinander zu setzen gehabt, ob in der dem Bfr zur Last gelegten Tat nicht ein Verstoß gegen § 56 Abs 1 LMG zu sehen ist, zumal insoweit eine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde nicht gegeben wäre.Da die bel. Behörde als Folge der nicht ordnungsgemäßen Vorbeugung durch den Bfr die bakterielle Verunreinigung der durch ihn hergestellten "Spieße" dargestellt hat, hätte sie sich auch damit auseinander zu setzen gehabt, ob in der dem Bfr zur Last gelegten Tat nicht ein Verstoß gegen Paragraph 56, Absatz eins, LMG zu sehen ist, zumal insoweit eine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde nicht gegeben wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982100191.X04

Im RIS seit

14.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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