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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Da die bel. Behörde als Folge der nicht ordnungsgemäßen Vorbeugung durch den Bfr die bakterielle Verunreinigung der durch ihn hergestellten "Spieße" dargestellt hat, hätte sie sich auch damit auseinander zu setzen gehabt, ob in der dem Bfr zur Last gelegten Tat nicht ein Verstoß gegen § 56 Abs 1 LMG zu sehen ist, zumal insoweit eine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde nicht gegeben wäre.Da die bel. Behörde als Folge der nicht ordnungsgemäßen Vorbeugung durch den Bfr die bakterielle Verunreinigung der durch ihn hergestellten "Spieße" dargestellt hat, hätte sie sich auch damit auseinander zu setzen gehabt, ob in der dem Bfr zur Last gelegten Tat nicht ein Verstoß gegen Paragraph 56, Absatz eins, LMG zu sehen ist, zumal insoweit eine Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde nicht gegeben wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982100191.X04Im RIS seit
14.03.1983