RS Vwgh 1983/3/14 82/10/0191

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Veröffentlicht am 14.03.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Die Voraussetzung einer ABSTRAKTEN Gefährdung (wie sie auch als Voraussetzung für die Verletzung der im § 20 LMG normierten Vorsorgepflicht gesehen wird) schließt das Vorhandensein eines Ungehorsamsdeliktes nicht aus (Hinweis HELLBLING, Kommentar zu den VerwaltungsverfahrensG, Band II, S 47 ff sowie E 9.6.1980, 587/80).Die Voraussetzung einer ABSTRAKTEN Gefährdung (wie sie auch als Voraussetzung für die Verletzung der im Paragraph 20, LMG normierten Vorsorgepflicht gesehen wird) schließt das Vorhandensein eines Ungehorsamsdeliktes nicht aus (Hinweis HELLBLING, Kommentar zu den VerwaltungsverfahrensG, Band römisch zwei, S 47 ff sowie E 9.6.1980, 587/80).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982100191.X02

Im RIS seit

14.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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