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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Die Voraussetzung einer ABSTRAKTEN Gefährdung (wie sie auch als Voraussetzung für die Verletzung der im § 20 LMG normierten Vorsorgepflicht gesehen wird) schließt das Vorhandensein eines Ungehorsamsdeliktes nicht aus (Hinweis HELLBLING, Kommentar zu den VerwaltungsverfahrensG, Band II, S 47 ff sowie E 9.6.1980, 587/80).Die Voraussetzung einer ABSTRAKTEN Gefährdung (wie sie auch als Voraussetzung für die Verletzung der im Paragraph 20, LMG normierten Vorsorgepflicht gesehen wird) schließt das Vorhandensein eines Ungehorsamsdeliktes nicht aus (Hinweis HELLBLING, Kommentar zu den VerwaltungsverfahrensG, Band römisch zwei, S 47 ff sowie E 9.6.1980, 587/80).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982100191.X02Im RIS seit
14.03.1983