RS Vwgh 1983/3/14 81/10/0140

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Veröffentlicht am 14.03.1983
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Verantwortlicher iS des § 20 LMG 1975 ist JEDERMANN, der es beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen unterlässt, die in dieser Bestimmung erwähnte Vorsorge walten zu lassenVerantwortlicher iS des Paragraph 20, LMG 1975 ist JEDERMANN, der es beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen unterlässt, die in dieser Bestimmung erwähnte Vorsorge walten zu lassen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981100140.X02

Im RIS seit

14.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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