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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Verantwortlicher iS des § 20 LMG 1975 ist JEDERMANN, der es beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen unterlässt, die in dieser Bestimmung erwähnte Vorsorge walten zu lassenVerantwortlicher iS des Paragraph 20, LMG 1975 ist JEDERMANN, der es beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen unterlässt, die in dieser Bestimmung erwähnte Vorsorge walten zu lassen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981100140.X02Im RIS seit
14.03.1983