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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung der Begünstigung nach § 502 Abs 2 oder Abs 3 ASVG ist, daß der verfolgungsbedingt minderentlohnten Beschäftigung ein angestelltenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorangegangen ist.Voraussetzung der Begünstigung nach Paragraph 502, Absatz 2, oder Absatz 3, ASVG ist, daß der verfolgungsbedingt minderentlohnten Beschäftigung ein angestelltenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorangegangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981080206.X03Im RIS seit
13.04.2004