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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Der Auslegung des Rechtsbegriffes der Arbeitslosigkeit iSd § 502 Abs 1 ASVG ist jenes Verständnis zugrundezulegen, in welchem er im Zeitpunkt der Entstehung dieser Bestimmung des ASVG im Jahr 1955 in der österr. Rechtsordnung verwendet wurde.Der Auslegung des Rechtsbegriffes der Arbeitslosigkeit iSd Paragraph 502, Absatz eins, ASVG ist jenes Verständnis zugrundezulegen, in welchem er im Zeitpunkt der Entstehung dieser Bestimmung des ASVG im Jahr 1955 in der österr. Rechtsordnung verwendet wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981080206.X01Im RIS seit
13.04.2004