RS Vwgh 1983/3/22 83/14/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1983
beobachten
merken

Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §108
EStG 1972 §63 Abs1 idF 1981/620

Rechtssatz

Ausführungen darüber, wann bei Einwurf eines fristgebundenen Antrages in den Posteinwurfkasten der Behörde die Frist gewahrt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983140023.X01

Im RIS seit

01.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten