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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §81 Abs5;Rechtssatz
Haben zwei Mitglieder einer Personengemeinschaft einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt, so gilt diese Bestellung auch im Falle des Ablebens eines Mitgliedes der Personengemeinschaft für deren Erben. In diesem Fall liegt ein "Eintritt eines neuen Gesellschafters (Mitgliedes)" im Sinne des § 81 Abs 5 BAO vor.Haben zwei Mitglieder einer Personengemeinschaft einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt, so gilt diese Bestellung auch im Falle des Ablebens eines Mitgliedes der Personengemeinschaft für deren Erben. In diesem Fall liegt ein "Eintritt eines neuen Gesellschafters (Mitgliedes)" im Sinne des Paragraph 81, Absatz 5, BAO vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140210.X01Im RIS seit
03.01.2005