RS Vwgh 1983/3/22 81/14/0089

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Veröffentlicht am 22.03.1983
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

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Besprechung in: FJ 1983/12, S 199;

Rechtssatz

Ist die Beteiligung an einer Agrargemeinschaft an sogenannten Stammsitzliegenschaften gebunden, dann handelt es sich hiebei um ein mit Grundbesitz verbundenes Recht iSd § 11 Abs 1 BewG, das gemäß § 32 Abs 4 BewG bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen ist. Es ist sohin wertmäßig bei der Feststellung des Einheitswertes des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes zu erfassen.Ist die Beteiligung an einer Agrargemeinschaft an sogenannten Stammsitzliegenschaften gebunden, dann handelt es sich hiebei um ein mit Grundbesitz verbundenes Recht iSd Paragraph 11, Absatz eins, BewG, das gemäß Paragraph 32, Absatz 4, BewG bei der Ermittlung des Ertragswertes zu berücksichtigen ist. Es ist sohin wertmäßig bei der Feststellung des Einheitswertes des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981140089.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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