RS Vwgh 1983/3/23 82/13/0042

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Veröffentlicht am 23.03.1983
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §104 Abs1;
  1. BAO § 104 heute
  2. BAO § 104 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 104 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982

Rechtssatz

Durch die dem Vorstand des Postamtes fernmündlich gegebene Erklärung des Adressaten, das zuzustellende Schriftstück direkt vom Postamt abzuholen, wird die Annahme dieses Schriftstückes ungerechtfertigt für den Zeitpunkt abgelehnt, der sich aus der ohne diese Erklärung besorgten Einhaltung der gesetzlichen Zustellvorschriften ergeben hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130042.X01

Im RIS seit

23.03.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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