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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §104 Abs1;Rechtssatz
Durch die dem Vorstand des Postamtes fernmündlich gegebene Erklärung des Adressaten, das zuzustellende Schriftstück direkt vom Postamt abzuholen, wird die Annahme dieses Schriftstückes ungerechtfertigt für den Zeitpunkt abgelehnt, der sich aus der ohne diese Erklärung besorgten Einhaltung der gesetzlichen Zustellvorschriften ergeben hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130042.X01Im RIS seit
23.03.1983