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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 idF 1980/580;Rechtssatz
Wann ein Anspruch auf eine Weihnachtsremuneration und eine Urlaubshilfe entsteht, kann nur auf Grund der solche Sonderzahlungen begründenden vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmung geklärt werden. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entschädigung des Urlaubes aus dem laufenden Dienstjahr, in das die Entschädigung des Urlaubes aus dem laufenden Dienstjahr fällt, entsteht erst mit der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststehenden Unmöglichkeit der Konsumierung des Urlaubes (des Urlaubsteiles) in natura mit dieser Beendigung (Hinweis E 24.11.1981, 3090/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982110224.X02Im RIS seit
17.11.2004