RS Vwgh 1983/4/12 82/07/0247

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Veröffentlicht am 12.04.1983
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Erlaubt der Eigentümer vor der notwendigen Genehmigung dem Käufer der Liegenschaft die Bauführung, dann liegt eine die Anwendung des § 418 ABGB ausschließende Vereinbarung vor (Hinweis auf die in der MGA 31 des ABGB zu § 418 unter Z 12 angeführte Judikatur).Erlaubt der Eigentümer vor der notwendigen Genehmigung dem Käufer der Liegenschaft die Bauführung, dann liegt eine die Anwendung des Paragraph 418, ABGB ausschließende Vereinbarung vor (Hinweis auf die in der MGA 31 des ABGB zu Paragraph 418, unter Ziffer 12, angeführte Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982070247.X03

Im RIS seit

01.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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