RS Vwgh 1983/4/12 82/07/0247

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Veröffentlicht am 12.04.1983
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L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Ein Vertrag, der keinen gültigen Rechtsgrund für die damit beabsichtigte Übereignung eines dem GVG unterliegenden Grundstücks enthält, ist einer grundverkehrsbehördlichen Behandlung nicht zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982070247.X02

Im RIS seit

01.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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