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L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SalzburgRechtssatz
Ein Vertrag, der keinen gültigen Rechtsgrund für die damit beabsichtigte Übereignung eines dem GVG unterliegenden Grundstücks enthält, ist einer grundverkehrsbehördlichen Behandlung nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982070247.X02Im RIS seit
01.09.2004