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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1415/68 E 8. April 1970 RS 2Stammrechtssatz
Werden die Bücher, die zum Nachweis geltend gemachter Betriebsausgaben herangezogen werden könnten, im Ausland geführt, und haben Zeugen, die gleichfalls zum Beweis herangezogen werden könnten, ihren Wohnsitz im Ausland, so trifft den Steuerpflichtigen, der die Betriebsausgaben geltend gemacht hat, eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Es ist seine Sache, der Abgabenbehörde, die in dieser Richtung über
Zwangsmittel nicht verfügt, die Bücher zugänglich und die Zeugen stellig zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130210.X01Im RIS seit
13.04.1983