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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §252 Abs1;Rechtssatz
Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Stoll, BAO S 625 ff und die dort angeführte hg Judikatur) ist die gegen einen abgeleiteten Bescheid gerichtete Berufung, welche nur Einwendungen enthält, die gegen den Grundlagenbescheid zu richten gewesen wären, abzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130147.X01Im RIS seit
13.04.1983