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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357;Rechtssatz
Die bloße Unterbevollmächtigung eines österreichischen Rechtsanwaltes zur Vertretung einer Partei im Einspruchsverfahren (betreffend die Versicherungspflicht) durch einen deutschen Rechtsanwalt im Rahmen der ihm von der Partei in der BRD erteilten Vollmacht kann nicht dem § 10 Abs 3 AVG unterstellt werden.Die bloße Unterbevollmächtigung eines österreichischen Rechtsanwaltes zur Vertretung einer Partei im Einspruchsverfahren (betreffend die Versicherungspflicht) durch einen deutschen Rechtsanwalt im Rahmen der ihm von der Partei in der BRD erteilten Vollmacht kann nicht dem Paragraph 10, Absatz 3, AVG unterstellt werden.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang SubstitutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982080120.X02Im RIS seit
13.09.2004