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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2942/79 B VS 17. Dezember 1980 VwSlg 10327 A/1980 RS 2Stammrechtssatz
Die Weiterleitung eines Bescheides, welcher dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bf auf Grund einer diesbezüglichen Zustellverfügung der Behörde persönlich zugekommen ist, an seinen Vertreter führt nicht zur "Erlassung" des Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980001039.X04Im RIS seit
19.04.1983Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009