RS Vwgh 1983/4/19 1039/80

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Veröffentlicht am 19.04.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2942/79 B VS 17. Dezember 1980 VwSlg 10327 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Weiterleitung eines Bescheides, welcher dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bf auf Grund einer diesbezüglichen Zustellverfügung der Behörde persönlich zugekommen ist, an seinen Vertreter führt nicht zur "Erlassung" des Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980001039.X04

Im RIS seit

19.04.1983

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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