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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §167;Rechtssatz
Das rechtstechnische Mittel des Bescheides kommt von vornherein für eine Verwendungsänderung nicht in Betracht, die auf Ansuchen des Beamten erfolgt.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983120044.X02Im RIS seit
22.03.2005