RS Vwgh 1983/4/26 83/16/0042

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Veröffentlicht am 26.04.1983
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §61;
  1. VwGG § 61 heute
  2. VwGG § 61 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017
  3. VwGG § 61 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 61 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 61 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 61 gültig von 22.07.1995 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 470/1995
  7. VwGG § 61 gültig von 05.01.1985 bis 21.07.1995

Rechtssatz

Ein an den VwGH gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist zurückzuweisen, wenn er eine an den VfGH erhobene Beschwerde betrifft, in bezug auf die ein Antrag auf Abtretung gemäß Art 144 Abs 3 B-VG gestellt wurde, er also im Ergebnis auf ein nur möglicherweise später beim VwGH anhängig werdendes Beschwerdeverfahren abzielt, und überdies beim VfGH bereits ein Verfahrenshilfeantrag gestellt wurde.Ein an den VwGH gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist zurückzuweisen, wenn er eine an den VfGH erhobene Beschwerde betrifft, in bezug auf die ein Antrag auf Abtretung gemäß Artikel 144, Absatz 3, B-VG gestellt wurde, er also im Ergebnis auf ein nur möglicherweise später beim VwGH anhängig werdendes Beschwerdeverfahren abzielt, und überdies beim VfGH bereits ein Verfahrenshilfeantrag gestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983160042.X01

Im RIS seit

14.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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