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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §61;Rechtssatz
Ein an den VwGH gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist zurückzuweisen, wenn er eine an den VfGH erhobene Beschwerde betrifft, in bezug auf die ein Antrag auf Abtretung gemäß Art 144 Abs 3 B-VG gestellt wurde, er also im Ergebnis auf ein nur möglicherweise später beim VwGH anhängig werdendes Beschwerdeverfahren abzielt, und überdies beim VfGH bereits ein Verfahrenshilfeantrag gestellt wurde.Ein an den VwGH gerichteter Verfahrenshilfeantrag ist zurückzuweisen, wenn er eine an den VfGH erhobene Beschwerde betrifft, in bezug auf die ein Antrag auf Abtretung gemäß Artikel 144, Absatz 3, B-VG gestellt wurde, er also im Ergebnis auf ein nur möglicherweise später beim VwGH anhängig werdendes Beschwerdeverfahren abzielt, und überdies beim VfGH bereits ein Verfahrenshilfeantrag gestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983160042.X01Im RIS seit
14.03.2005