RS Vwgh 1983/4/27 2813/80

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Veröffentlicht am 27.04.1983
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z3;
GmbHG;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 22 Abs 1 Z 3 EStG bezieht sich in ihrer Gesamtheit nur auf Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind.Die Bestimmung des Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, EStG bezieht sich in ihrer Gesamtheit nur auf Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980002813.X01

Im RIS seit

27.04.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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