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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 22 Abs 1 Z 3 EStG bezieht sich in ihrer Gesamtheit nur auf Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind.Die Bestimmung des Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 3, EStG bezieht sich in ihrer Gesamtheit nur auf Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980002813.X01Im RIS seit
27.04.1983