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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4 lita;Rechtssatz
Auseinandersetzung mit einem von der belangten Behörde für relevant erachteten Merkmalschema des Vorliegens einer Beschäftigung in pers. Abhängigkeit nach § 4 Abs 2 ASVG (nämlich einer "vorgegebenen Betriebs- und Arbeitsordnung", einer Nichtverfügbarkeit über die dem Beschäftigten zu Gebote stehende Tagesarbeitszeit" sowie die tatsächliche Ausübung der "Disziplinar- und Weisungsgewalt").Auseinandersetzung mit einem von der belangten Behörde für relevant erachteten Merkmalschema des Vorliegens einer Beschäftigung in pers. Abhängigkeit nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG (nämlich einer "vorgegebenen Betriebs- und Arbeitsordnung", einer Nichtverfügbarkeit über die dem Beschäftigten zu Gebote stehende Tagesarbeitszeit" sowie die tatsächliche Ausübung der "Disziplinar- und Weisungsgewalt").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981080204.X01Im RIS seit
13.04.2004